+Artikel 7 b)
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Artikel 7 b)
überprüfen, ob die Geschäfte zwischen den Handelstischen mit den Geschäftsstrategien der jeweiligen Handelstische übereinstimmen und ob diese Geschäfte nicht zu dem Zweck durchgeführt werden,
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i)
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die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko zu verringern;
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ii)
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die Anforderungen hinsichtlich der Gewinn- und Verlustzuweisung zu erfüllen;
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iii)
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die Rückvergleichsanforderungen zu erfüllen.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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