+Artikel 7 b)

Artikel 7 b)

überprüfen, ob die Geschäfte zwischen den Handelstischen mit den Geschäftsstrategien der jeweiligen Handelstische übereinstimmen und ob diese Geschäfte nicht zu dem Zweck durchgeführt werden,

i)

die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko zu verringern;

ii)

die Anforderungen hinsichtlich der Gewinn- und Verlustzuweisung zu erfüllen;

iii)

die Rückvergleichsanforderungen zu erfüllen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung