+Artikel 7 c)

Artikel 7 c)

Sie überprüfen die in Artikel 104b Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erwähnte Organisationsstruktur und den in Artikel 104b Absatz 2 Buchstabe e der genannten Verordnung erwähnten jährlichen Geschäftsplan, wie in den internen Grundsätzen des Instituts gemäß Artikel 325bi Absatz 1 Buchstabe e der genannten Verordnung dokumentiert.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung