+Artikel 7 2
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Artikel 7 2
Für die Zwecke des Buchstabens a Ziffer i prüfen die zuständigen Behörden, ob die Geschäftsstrategie die Angabe enthält, in welchem Umfang die Handelstätigkeiten kundenorientiert sind, und ob die Geschäftsstrategie die Veranlassung und Strukturierung von Geschäften oder die Erbringung von Dienstleistungen oder beides umfasst.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|