+Artikel 7 3

Artikel 7 3

Für die Zwecke des Buchstabens b können die zuständigen Behörden gegebenenfalls von dem Institut verlangen, eine Stichprobe von Geschäften zwischen den Handelstischen vorzulegen, einschließlich zwischen Handelstischen, für die das Institut die Eigenmittelanforderungen nach dem auf einem internen Modell beruhenden Ansatz berechnet, und Handelstischen, für die das Institut den Standardansatz anwendet.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung