+Artikel 7 3
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Artikel 7 3
Für die Zwecke des Buchstabens b können die zuständigen Behörden gegebenenfalls von dem Institut verlangen, eine Stichprobe von Geschäften zwischen den Handelstischen vorzulegen, einschließlich zwischen Handelstischen, für die das Institut die Eigenmittelanforderungen nach dem auf einem internen Modell beruhenden Ansatz berechnet, und Handelstischen, für die das Institut den Standardansatz anwendet.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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