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Artikel 10 3(3) Die zuständigen Behörden prüfen die jüngsten und andere einschlägige Berichte des Prüfers und vergewissern sich, dass die Abhilfemaßnahmen für die in diesen Berichten festgestellten Probleme relevant, wesentlich und glaubwürdig sind. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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