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Artikel 10 3

(3)   Die zuständigen Behörden prüfen die jüngsten und andere einschlägige Berichte des Prüfers und vergewissern sich, dass die Abhilfemaßnahmen für die in diesen Berichten festgestellten Probleme relevant, wesentlich und glaubwürdig sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung