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+Artikel 37 1 |
Artikel 37 1(1) Die zuständigen Behörden prüfen, ob ein Institut alle Überschreitungen gemäß Artikel 325bf der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eingehend analysiert, um deren Ursachen zu ermitteln. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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