+Artikel 37 1

Artikel 37 1

(1)   Die zuständigen Behörden prüfen, ob ein Institut alle Überschreitungen gemäß Artikel 325bf der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eingehend analysiert, um deren Ursachen zu ermitteln.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung