+Artikel 39 5

Artikel 39 5

(5)   Für die Zwecke des Absatzes 2 Buchstabe a Ziffer v können die zuständigen Behörden von dem Institut verlangen, die Posten, für die das Institut festgestellt hat, dass sie den Bedingungen des Artikels 3 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1577 für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach dem alternativen auf einem internen Modell beruhenden Ansatz entsprechen, mit den Posten abzugleichen, die diese Bedingungen gemäß dem geltenden Rechnungslegungsrahmen erfüllen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung