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+Artikel 39 5 |
Artikel 39 5(5) Für die Zwecke des Absatzes 2 Buchstabe a Ziffer v können die zuständigen Behörden von dem Institut verlangen, die Posten, für die das Institut festgestellt hat, dass sie den Bedingungen des Artikels 3 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1577 für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach dem alternativen auf einem internen Modell beruhenden Ansatz entsprechen, mit den Posten abzugleichen, die diese Bedingungen gemäß dem geltenden Rechnungslegungsrahmen erfüllen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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