+Artikel 40 2

Artikel 40 2

(2)   Für die Zwecke des Absatzes 1 können die zuständigen Behörden die folgenden Schritte in folgender Reihenfolge durchführen:

a)

Sie ermitteln die Produkte, für die sie die Wesentlichkeit der Terme erster und zweiter Ordnung der Taylor-Approximation sowie die Angemessenheit des sensitivitätsbasierten Ansatzes bei schweren Schocks prüfen wollen.

b)

Sie bestimmen einen Geschäftstag in der Stressphase, an dem die für die Risikofaktoren dieser Produkte beobachteten Renditen besonders hoch (bei positiven Renditen) bzw. besonders niedrig (bei negativen Renditen) waren.

c)

Sie verlangen von dem Institut, die hypothetischen und theoretischen Änderungen der Werte dieser Produkte gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2059 zu berechnen, und zwar unter dem Szenario, das durch die Renditen an dem gemäß Buchstabe b festgelegten Geschäftstag bestimmt wird.

d)

Auf der Grundlage der Ergebnisse der unter Buchstabe c genannten Berechnung beurteilen sie, ob der sensitivitätsbasierte Ansatz zu angemessenen Ergebnissen führt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung