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+Artikel 40 2 |
Artikel 40 2(2) Für die Zwecke des Absatzes 1 können die zuständigen Behörden die folgenden Schritte in folgender Reihenfolge durchführen:
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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