+Artikel 45 a)

Artikel 45 a)

die allgemeinen Anforderungen in Bezug auf das interne Modell zur Erfassung von Ausfallrisiken gemäß Abschnitt 2;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung