+Artikel 52 2

Artikel 52 2

Für die Zwecke des Buchstabens a Ziffer i bewerten die zuständigen Behörden die in den internen Grundsätzen des Instituts dargelegten Gründe für die Wahl der systematischen Risikofaktoren und deren wirtschaftliche Auslegung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung