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Artikel 52 2Für die Zwecke des Buchstabens a Ziffer i bewerten die zuständigen Behörden die in den internen Grundsätzen des Instituts dargelegten Gründe für die Wahl der systematischen Risikofaktoren und deren wirtschaftliche Auslegung. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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