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+Artikel 1 2 |
Artikel 1 2(2) Absatz 1 gilt auch für juristische Personen, die aufgrund von Ausnahmen oder abweichenden Regelungen in der Richtlinie 2013/34/EU oder dem IFRS 10 gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats nicht in den konsolidierten Abschluss einbezogen werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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