+Artikel 1 2

Artikel 1 2

(2)   Absatz 1 gilt auch für juristische Personen, die aufgrund von Ausnahmen oder abweichenden Regelungen in der Richtlinie 2013/34/EU oder dem IFRS 10 gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats nicht in den konsolidierten Abschluss einbezogen werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung