|
+Artikel 1 5 |
Artikel 1 5(5) Abweichend von den Absätzen 1, 2 und 3 ist es einem Institut gestattet, diese Personen in Ausnahmefällen nicht als Gruppe verbundener Kunden zu behandeln, wenn es nachweisen kann, dass im Hinblick auf das Risiko keine Einheit besteht, obwohl bei zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen die in diesen Absätzen genannten Umstände vorliegen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|