+Artikel 1 1
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Artikel 1 1
(1) Die sechs in Artikel 98 Absatz 5 Unterabsatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU genannten aufsichtlichen Schockszenarien sind:
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a)
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paralleler Aufwärtsschock, bei dem es zu einer parallelen Verschiebung der Zinsstrukturkurve nach oben und zu einem für alle Laufzeiten identischen positiven Zinsschock kommt,
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b)
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paralleler Abwärtsschock, bei dem es zu einer parallelen Verschiebung der Zinsstrukturkurve nach unten und zu einem für alle Laufzeiten identischen negativen Zinsschock kommt,
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c)
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Steepener-Schock, bei dem es zu einer durch einen steileren Verlauf gekennzeichneten Verschiebung der Zinsstrukturkurve und zu negativen Zinsschocks für kürzere Laufzeiten sowie zu positiven Zinsschocks für längere Laufzeiten kommt,
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d)
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Flattener-Schock, bei dem es zu einer durch einen flacheren Verlauf gekennzeichneten Verschiebung der Zinsstrukturkurve und zu positiven Zinsschocks für kürzere Laufzeiten sowie zu negativen Zinsschocks für längere Laufzeiten kommt,
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e)
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Aufwärtsschock bei den kurzfristigen Zinsen mit extremeren positiven Zinsschocks für kürzere Laufzeiten zur Angleichung an das Basisszenario für längere Laufzeiten,
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f)
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Abwärtsschock bei den kurzfristigen Zinsen mit extremeren negativen Zinsschocks für kürzere Laufzeiten zur Angleichung an das Basisszenario für längere Laufzeiten.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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