+Artikel 1 1

Artikel 1 1

(1)   Die sechs in Artikel 98 Absatz 5 Unterabsatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU genannten aufsichtlichen Schockszenarien sind:

a)

paralleler Aufwärtsschock, bei dem es zu einer parallelen Verschiebung der Zinsstrukturkurve nach oben und zu einem für alle Laufzeiten identischen positiven Zinsschock kommt,

b)

paralleler Abwärtsschock, bei dem es zu einer parallelen Verschiebung der Zinsstrukturkurve nach unten und zu einem für alle Laufzeiten identischen negativen Zinsschock kommt,

c)

Steepener-Schock, bei dem es zu einer durch einen steileren Verlauf gekennzeichneten Verschiebung der Zinsstrukturkurve und zu negativen Zinsschocks für kürzere Laufzeiten sowie zu positiven Zinsschocks für längere Laufzeiten kommt,

d)

Flattener-Schock, bei dem es zu einer durch einen flacheren Verlauf gekennzeichneten Verschiebung der Zinsstrukturkurve und zu positiven Zinsschocks für kürzere Laufzeiten sowie zu negativen Zinsschocks für längere Laufzeiten kommt,

e)

Aufwärtsschock bei den kurzfristigen Zinsen mit extremeren positiven Zinsschocks für kürzere Laufzeiten zur Angleichung an das Basisszenario für längere Laufzeiten,

f)

Abwärtsschock bei den kurzfristigen Zinsen mit extremeren negativen Zinsschocks für kürzere Laufzeiten zur Angleichung an das Basisszenario für längere Laufzeiten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung