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Artikel 3 6(6) Die Änderung des wirtschaftlichen Werts des Eigenkapitals ist unter der Annahme einer Bilanz ohne Neugeschäft zu berechnen, in der fällig werdende Positionen nicht ersetzt werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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