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Artikel 3 9(9) Für die Abzinsung wird für jede Währung eine angemessene allgemeine „risikofreie“ Zinsstrukturkurve angewandt. Instrumenten-, sektor- oder unternehmensspezifische Kredit- oder Liquiditäts-Spreads bleiben bei dieser Kurve unberücksichtigt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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