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Artikel 3 9

(9)   Für die Abzinsung wird für jede Währung eine angemessene allgemeine „risikofreie“ Zinsstrukturkurve angewandt. Instrumenten-, sektor- oder unternehmensspezifische Kredit- oder Liquiditäts-Spreads bleiben bei dieser Kurve unberücksichtigt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung