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Artikel 4 1(1) Die Institute berücksichtigen bei der Berechnung der Nettozinserträge die gemeinsamen Modell- und Parameterannahmen nach Artikel 3 Absätze 2, 3 und 4 sowie Absätze 7 bis 10. Darüber hinaus legen die Institute ihrer Berechnung der Nettozinserträge die in den Absätzen 2 bis 4 des vorliegenden Artikels dargelegten gemeinsamen Modell- und Parameterannahmen zugrunde. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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