+KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
---+Artikel 14 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
------+Article 14 1.
------+Article 14 2.
---+Artikel 15
---+Artikel 16

KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN

KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 14 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Artikel 15

Artikel 15

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 16

Artikel 16

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung