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+Artikel 24c Beschlussfassung im CCP-Aufsichtsausschuss |
Artikel 24c Beschlussfassung im CCP-AufsichtsausschussArtikel 24c Beschlussfassung im CCP-Aufsichtsausschuss Der CCP-Aufsichtsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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