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+Artikel 37 Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG und ihrer Durchführungsmaßnahmen |
Artikel 37 Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG und ihrer DurchführungsmaßnahmenArtikel 37 Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG und ihrer Durchführungsmaßnahmen ►C1 Die Richtlinie 2003/6/EG und die Richtlinien 2004/72/EG, 2003/125/EG ◄ ( 20 ) und 2003/124/EG ( 21 ) der Kommission sowie die Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 ( 22 ) der Kommission werden mit Wirkung vom 3. Juli 2016 aufgehoben. Bezugnahmen auf die Richtlinie 2003/6/EG gelten als Bezugnahmen auf diese Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II dieser Verordnung zu lesen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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