+Artikel 37 Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG und ihrer Durchführungsmaßnahmen

Artikel 37 Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG und ihrer Durchführungsmaßnahmen

Artikel 37

Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG und ihrer Durchführungsmaßnahmen

►C1  Die Richtlinie 2003/6/EG und die Richtlinien 2004/72/EG, 2003/125/EG ◄  ( 20 ) und 2003/124/EG ( 21 ) der Kommission sowie die Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 ( 22 ) der Kommission werden mit Wirkung vom 3. Juli 2016 aufgehoben. Bezugnahmen auf die Richtlinie 2003/6/EG gelten als Bezugnahmen auf diese Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II dieser Verordnung zu lesen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung