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+Artikel 3 Weitere Maßnahmen auf nationaler Ebene |
Artikel 3 Weitere Maßnahmen auf nationaler EbeneArtikel 3 Weitere Maßnahmen auf nationaler Ebene Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, weitere Verpflichtungen für Gesellschaften einzuführen oder sonst weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausübung der in dieser Richtlinie genannten Rechte durch die Aktionäre zu erleichtern. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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