+Artikel 13 Gebühren

Artikel 13 Gebühren

Artikel 13

Gebühren

Eine Ratingagentur stellt für die nach den Artikeln 8 bis 12 zur Verfügung gestellten Angaben keine Gebühren in Rechnung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung