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+Artikel 23a Ausübung der in den Artikeln 23b bis 23d genannten Befugnisse |
Artikel 23a Ausübung der in den Artikeln 23b bis 23d genannten BefugnisseArtikel 23a Ausübung der in den Artikeln 23b bis 23d genannten Befugnisse Die der ESMA oder Bediensteten der ESMA oder sonstigen von ihr bevollmächtigten Personen nach den Artikeln 23b bis 23d übertragenen Befugnisse dürfen nicht genutzt werden, um die Offenlegung von Informationen oder Unterlagen zu verlangen, die einem Rechtsprivileg unterliegen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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