+Artikel 25a Für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung des Artikels 4 Absatz 1 und der Artikel 5a,►M5—————◄8c und 8d verantwortliche sektorale zuständige Behörden

Artikel 25a Für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung des Artikels 4 Absatz 1 und der Artikel 5a,►M5—————◄8c und 8d verantwortliche sektorale zuständige Behörden

Artikel 25a

Für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung des Artikels 4 Absatz 1 und der Artikel 5a, ►M5  ————— ◄ 8c und 8d verantwortliche sektorale zuständige Behörden

Die sektoralen zuständigen Behörden sind für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung des Artikels 4 Absatz 1 und der Artikel 5a, ►M5  ————— ◄ 8c und 8d gemäß den einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften verantwortlich.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung