+ABSCHNITT 3 MINDESTSTANDARDS FÜR PARIS-ABGESTIMMTE EU-REFERENZWERTE
---+Artikel 11 Referenzwert für die Reduktion der THG-Emissionsintensität oder der absoluten THG-Emissionen für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte
---+Artikel 12 Ausschlüsse im Zusammenhang mit Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten
------+Article 12 1.
------+Article 12 2.
------+Article 12 3.

ABSCHNITT 3 MINDESTSTANDARDS FÜR PARIS-ABGESTIMMTE EU-REFERENZWERTE

ABSCHNITT 3 MINDESTSTANDARDS FÜR PARIS-ABGESTIMMTE EU-REFERENZWERTE

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 11 Referenzwert für die Reduktion der THG-Emissionsintensität oder der absoluten THG-Emissionen für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte

Artikel 11

Referenzwert für die Reduktion der THG-Emissionsintensität oder der absoluten THG-Emissionen für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte

Die THG-Emissionsintensität oder, falls zutreffend, die absoluten THG-Emissionen für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte, einschließlich der THG-Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3, müssen mindestens 50 % niedriger sein als die THG-Emissionsintensität oder die absoluten THG-Emissionen des Anlageuniversums.

Für die Zwecke des Unterabsatzes 1 werden die THG-Emissionen der Kategorie Scope 3 in Übereinstimmung mit dem in Artikel 5 festgelegten Umsetzungszeitraum berechnet.

Artikel 12 Ausschlüsse im Zusammenhang mit Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung