+Abschnitt 2 Schlüsselfunktionen
---+Artikel 24 Allgemeine Bestimmungen
------+Article 24 1.
------+Article 24 2.
------+Article 24 3.
------+Article 24 4.
------+Article 24 5.
------+Article 24 6.
---+Artikel 25 Risikomanagement
------+Article 25 1.
------+Article 25 2.
------+Article 25 3.
---+Artikel 26 Interne Revisionsfunktion
---+Artikel 27 Versicherungsmathematische Funktion
------+Article 27 1.
------+Article 27 2.

Abschnitt 2 Schlüsselfunktionen

Abschnitt 2 Schlüsselfunktionen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 24 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 25 Risikomanagement
Artikel 26 Interne Revisionsfunktion

Artikel 26

Interne Revisionsfunktion

Die Mitgliedstaaten verpflichten die EbAV in einer ihrer Größe und internen Organisation sowie der Größenordnung, der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessenen Weise z über eine wirksame interne Revision zu verfügen. Die interne Revisionsfunktion umfasst eine Bewertung, ob das interne Kontrollsystem und andere Bestandteile des Unternehmensführungssystems, gegebenenfalls auch im Hinblick auf ausgelagerte Tätigkeiten angemessen und wirksam sind.

Artikel 27 Versicherungsmathematische Funktion

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung