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Werbematerialien

In Werbematerialien, die Informationen über ein PEPP enthalten, dürfen keine Aussagen getroffen werden, die im Widerspruch zu den Informationen des PEPP-Basisinformationsblatts stehen oder die Bedeutung des PEPP-Basisinformationsblatts abschwächen. In den Werbematerialien ist darauf hinzuweisen, dass es ein PEPP-Basisinformationsblatt gibt sowie wie und wo es erhältlich ist, einschließlich der Angabe der Website des PEPP-Anbieters.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung