+Artikel 32 PEPP-Verträge, die biometrische Risiken abdecken

Artikel 32 PEPP-Verträge, die biometrische Risiken abdecken

Artikel 32

PEPP-Verträge, die biometrische Risiken abdecken

Bezieht sich ein PEPP-Basisinformationsblatt auf einen PEPP-Vertrag, der biometrische Risiken abdeckt, so bestehen die Verpflichtungen des PEPP-Anbieters nach diesem Abschnitt nur gegenüber dem PEPP-Sparer.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung