+Artikel 10 11

Artikel 10 11

(11)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für das Zentralregister zuständige Stelle — entweder direkt oder durch Ersuchen bei einer anderen Behörde, auch bei einer Justizbehörde — befugt ist, Kontrollen, einschließlich Inspektionen vor Ort in den Betriebsstätten oder an der eingetragenen Niederlassung juristischer Personen, durchzuführen, um den aktuellen wirtschaftlichen Eigentümer der juristischen Person festzustellen und zu überprüfen, ob die dem Zentralregister vorgelegten Angaben zutreffend, angemessen und aktuell sind. Das Recht der für das Zentralregister zuständigen Stelle zur Überprüfung der Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer darf in keiner Weise eingeschränkt, behindert oder ausgeschlossen werden.

Handelt es sich bei dem Trustee oder der Person, die eine entsprechende Position innehat, um einen Verpflichteten im Sinne von Artikel 3 Nummer 3 Buchstaben a, b oder c der Verordnung (EU) 2024/1624, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die für das Zentralregister zuständige Stelle auch befugt ist, Kontrollen, einschließlich Inspektionen vor Ort, in den Betriebsstätten oder an der eingetragenen Niederlassung des Trustees oder der Person in einer entsprechenden Position durchzuführen. Bei diesen Kontrollen sind die folgenden Schutzmaßnahmen zu beachten:

a)

Bei natürlichen Personen bedarf die Inspektion vor Ort, wenn die Betriebsstätten oder die eingetragene Niederlassung mit dem privaten Wohnsitz der natürlichen Person identisch sind, einer vorherigen richterlichen Genehmigung,

b)

alle Verfahrensgarantien, die in dem Mitgliedstaat zum Schutz des Privilegs der rechtsberatenden Berufe bestehen, sind zu beachten und es darf nicht auf Informationen zugegriffen werden, die durch das Privileg der rechtsberatenden Berufe geschützt sind.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für die Zentralregister zuständigen Stellen befugt sind, Angaben von anderen Registern, auch in Drittländern, anzufordern, soweit diese Informationen für die Wahrnehmung der Aufgaben dieser Stellen erforderlich sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung