+Artikel 32 5

Artikel 32 5

(5)   Benötigt das Team für gemeinsame Analysen die Unterstützung einer anderen zentralen Meldestelle, die nicht Teil des Teams ist, so kann es diese andere zentrale Meldestelle ersuchen,

a)

dem Team für gemeinsame Analysen beizutreten;

b)

dem Team für gemeinsame Analysen Finanzmeldungen und Finanzinformationen zu übermitteln.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung