+Artikel 40 3

Artikel 40 3

(3)   Die AMLA gibt bis zum 10. Juli 2028 Leitlinien zu Folgendem aus:

a)

den Merkmalen eines risikobasierten Ansatzes für die Aufsicht,

b)

den bei den Aufsehern intern zu ergreifenden Maßnahmen, um eine angemessene und wirksame Aufsicht zu gewährleisten, einschließlich zur Schulung ihres Personals,

c)

den Schritten, die bei der Beaufsichtigung auf risikoorientierter Basis zu ergreifen sind.

Gegebenenfalls tragen die in Unterabsatz 1 genannten Leitlinien den Ergebnissen der gemäß der Artikel 30 und 35 der Verordnung (EU) 2024/1620 durchgeführten Bewertungen Rechnung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung