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+Artikel 50 12 |
Artikel 50 12(12) Sind sich die Mitglieder eines Kollegiums über die in Bezug auf einen Verpflichteten zu ergreifenden Maßnahmen nicht einig, so können sie die AMLA mit der Angelegenheit befassen und um deren Unterstützung im Einklang mit Artikel 38 der Verordnung (EU) 2024/1620 ersuchen. Die AMLA gibt binnen zwei Monaten ihre Stellungnahme zu der strittigen Angelegenheit ab. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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