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+Artikel 71 2 |
Artikel 71 2(2) Die Befugnis zum Erlass der delegierten Rechtsakte gemäß Artikel 10 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 9. Juli 2024. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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