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Artikel 77 AufhebungArtikel 77 Aufhebung Die Richtlinie (EU) 2015/849 wird mit Wirkung vom 10. Juli 2027 aufgehoben. Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie und die Verordnung (EU) 2024/1624 und sind gemäß der Entsprechungstabelle im Anhang der vorliegenden Richtlinie zu lesen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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