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+Artikel 15 Allgemeine Bestimmungen über den Anhang |
Artikel 15 Allgemeine Bestimmungen über den AnhangArtikel 15 Allgemeine Bestimmungen über den Anhang Wird der Anhang zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung im Sinne dieses Kapitels dargestellt, sind die Anhangangaben in der Reihenfolge der Darstellung der Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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