+Artikel 7 Besondere statistische Berichtspflichten

Artikel 7 Besondere statistische Berichtspflichten

Artikel 7

Besondere statistische Berichtspflichten

Die in Artikel 6 festgelegten statistischen Berichtspflichten werden in Bezug auf Kreditdaten reduziert, die bestimmte in Anhang II vorgesehene Kriterien erfüllen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung