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Artikel 8 6(6) Die Mindestanforderungen an Harmonisierung, Vollständigkeit, Detaillierungsgrad und Identifizierung von Vertragspartnern der Kreditdaten sind in den Meldevorlagen in Anhang I aufgeführt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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