+KAPITEL V VORSCHRIFTEN FÜR INTERNE UND EXTERNE MELDUNGEN
---+Artikel 16 Vertraulichkeitsgebot
------+Article 16 1.
------+Article 16 2.
------+Article 16 3.
------+Article 16 4.
---+Artikel 17 Verarbeitung personenbezogener Daten
---+Artikel 18 Dokumentation der Meldungen
------+Article 18 1.
------+Article 18 2.
------+Article 18 3.
------+Article 18 4.

KAPITEL V VORSCHRIFTEN FÜR INTERNE UND EXTERNE MELDUNGEN

KAPITEL V VORSCHRIFTEN FÜR INTERNE UND EXTERNE MELDUNGEN

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 16 Vertraulichkeitsgebot
Artikel 17 Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 17

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die nach dieser Richtlinie vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich des Austauschs oder der Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680. Der Austausch oder die Übermittlung von Informationen durch Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725.

Personenbezogene Daten, die für die Bearbeitung einer spezifischen Meldung offensichtlich nicht relevant sind, werden nicht erhoben bzw. unverzüglich wieder gelöscht, falls sie unbeabsichtigt erhoben wurden.

Artikel 18 Dokumentation der Meldungen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung