+Artikel 3 f)

Artikel 3 f)

„Visum für den längerfristigen Aufenthalt“ eine Genehmigung im Sinne des Artikels 18 des Schengener Durchführungsübereinkommens, die von einem Mitgliedstaat erteilt wird, oder eine gemäß dem nationalen Recht eines den Schengen-Besitzstand nicht vollständig anwendenden Mitgliedstaats erteilte Genehmigung;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung