+Artikel 8 1

Artikel 8 1

(1)   Die Mitgliedstaaten lehnen einen Antrag auf Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit ab, wenn

a)

die Artikel 5 oder 6 nicht eingehalten werden; oder

b)

die für die Zwecke der Artikel 5 oder 6 vorgelegten Dokumente in betrügerischer Weise erworben, gefälscht oder manipuliert wurden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung