+KAPITEL VIII Aufsicht
---+Artikel 38 Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden
------+Article 38 1.
------+Article 38 2.
------+Article 38 3.
------+Article 38 4.
------+Article 38 5.
---+Artikel 39 Befugnisse der zuständigen Behörden
---+Artikel 40 Sanktionen und andere Maßnahmen
------+Article 40 1.
------+Article 40 2.
---+Artikel 41 Besondere Maßnahmen
------+Article 41 1.
------+Article 41 2.
---+Artikel 42 Befugnisse und Zuständigkeiten der ESMA
------+Article 42 1.
------+Article 42 2.
------+Article 42 3.
---+Artikel 43 Zusammenarbeit von Behörden
------+Article 43 1.
------+Article 43 2.
------+Article 43 3.
------+Article 43 4.

KAPITEL VIII Aufsicht

KAPITEL VIII Aufsicht

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 38 Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden
Artikel 39 Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 39

Befugnisse der zuständigen Behörden

Unbeschadet der Befugnisse, die den zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2009/65/EG oder der Richtlinie 2011/61/EU übertragen wurden, haben die zuständigen Behörden im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften alle Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse, die für die Ausübung ihrer Funktionen im Rahmen dieser Verordnung erforderlich sind. Sie haben insbesondere die Befugnis,

a) 

Zugang zu Unterlagen aller Art in beliebiger Form zu fordern und Kopien davon zu erhalten oder anzufertigen;

b) 

einen Geldmarktfonds oder den Geldmarktfondsverwalter aufzufordern, unverzüglich Informationen zur Verfügung zu stellen;

c) 

von jeder mit den Tätigkeiten des Geldmarktfonds oder des Geldmarktfondsverwalters in Verbindung stehenden Person Auskünfte zu verlangen;

d) 

angekündigte und unangekündigte Ermittlungen vor Ort durchzuführen;

e) 

geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit ein Geldmarktfonds oder ein Geldmarktfondsverwalter die Anforderungen dieser Verordnung unverändert erfüllt;

f) 

eine Anordnung zu erlassen, damit ein Geldmarktfonds oder ein Geldmarktfondsverwalter diese Verordnung einhält und davon absieht, jegliches Verhalten zu wiederholen, das im Widerspruch zu dieser Verordnung stehen könnte.

Artikel 40 Sanktionen und andere Maßnahmen
Artikel 41 Besondere Maßnahmen
Artikel 42 Befugnisse und Zuständigkeiten der ESMA
Artikel 43 Zusammenarbeit von Behörden

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung