+Artikel 8 5

Artikel 8 5

(5)   Schwarmfinanzierungsdienstleister legen gegenüber ihren Kunden die allgemeine Art und die Ursachen von Interessenkonflikten sowie die zu ihrer Abschwächung getroffenen Vorkehrungen offen.

Diese Offenlegung erfolgt an gut sichtbarer Stelle auf der Internetseite des Schwarmfinanzierungsdienstleisters.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung