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+Artikel 11 9 |
Artikel 11 9(9) Haben Dritte im Namen der Schwarmfinanzierungsdienstleister fixe Aufwendungen verursacht, und sind diese fixen Aufwendungen nicht bereits in den Gesamtaufwendungen im Sinne von Absatz 8 enthalten, so ergreifen die Schwarmfinanzierungsdienstleister eine der nachfolgend genannten Maßnahmen:
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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