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Artikel 19 5(5) Die Informationen nach den Absätzen 1, 2 und 6 werden allen Kunden in einem klar ausgewiesenen und leicht zugänglichen Abschnitt der Internetseite der Schwarmfinanzierungsplattform und auf nichtdiskriminierende Weise bereitgestellt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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