+Artikel 22 1
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Artikel 22 1
(1) Die Modalitäten und Bedingungen des Schwarmfinanzierungsangebots bleiben für den Projektträger von dem Zeitpunkt an, zu dem das Schwarmfinanzierungsangebot auf der Schwarmfinanzierungsplattform erfasst ist, bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte bindend:
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a)
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dem Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit des Schwarmfinanzierungsangebots, der vom Schwarmfinanzierungsdienstleister zum Zeitpunkt der Erfassung des Schwarmfinanzierungsangebots auf seiner Schwarmfinanzierungsplattform angekündigt wird, oder
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b)
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dem Zeitpunkt, zu dem das angestrebte Finanzierungsziel erreicht ist, oder im Falle einer Spanne beim Finanzierungsziel, zu dem das höchstmögliche angestrebte Finanzierungsziel erreicht ist.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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