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Artikel 22 5(5) Die Modalitäten des Widerrufs eines Anlageangebots oder einer Interessenbekundung müssen zumindest dieselben Modalitäten umfassen, mittels derer der potenzielle nicht kundige Anleger ein Anlageangebot machen oder Interesse an einem Schwarmfinanzierungsangebot bekunden kann. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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