+Artikel 24 7

Artikel 24 7

(7)   Stellt ein Schwarmfinanzierungsdienstleister eine Auslassung, einen Fehler oder eine Ungenauigkeit in dem Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform fest, der bzw. die wesentliche Auswirkungen auf die erwartete Kapitalrendite der individuellen Verwaltung des Kreditportfolios haben könnte, so muss der Schwarmfinanzierungsdienstleister die Auslassung, den Fehler oder die Ungenauigkeit im Anlagebasisinformationsblatt selbst beheben.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung