+Artikel 25 2

Artikel 25 2

(2)   Das Forum nach Absatz 1 darf nicht dazu genutzt werden, um Kauf- und Verkaufsinteressen mithilfe von Protokollen oder internen Betriebsverfahren des Schwarmfinanzierungsdienstleisters in einer Weise zusammenzuführen, dass ein Vertrag zustande kommt. Das Forum darf daher nicht aus einem internen Zusammenführungssystem bestehen, das Kundenaufträge auf multilateraler Basis ausführt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung