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+Artikel 44 2 |
Artikel 44 2(2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 48 Absatz 3 wird der Kommission für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem 9. November 2020 übertragen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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