+KAPITEL 1 Doppelter Rückgriff und Insolvenzferne
---+Artikel 4 Doppelter Rückgriff
------+Article 4 1.
------+Article 4 2.
------+Article 4 3.
---+Artikel 5 Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

KAPITEL 1 Doppelter Rückgriff und Insolvenzferne

KAPITEL 1 Doppelter Rückgriff und Insolvenzferne

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 4 Doppelter Rückgriff
Artikel 5 Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 5

Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass mit gedeckten Schuldverschreibungen verbundene Zahlungsverpflichtungen bei Insolvenz oder Abwicklung des Kreditinstituts, das die gedeckten Schuldverschreibungen begibt, nicht Gegenstand einer automatischen vorzeitigen Fälligstellung sind.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung