+Artikel 4 Anforderungen hinsichtlich der Tätigkeit in der Union
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Artikel 4 Anforderungen hinsichtlich der Tätigkeit in der Union

Juristische Personen, die als ESG-Rating-Anbieter in der Union tätig sein möchten, müssen eine der folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 4 a)

eine von der ESMA gemäß Artikel 6 erteilte Zulassung,

Artikel 4 b)

ein Gleichwertigkeitsbeschluss gemäß Artikel 10 und Erfüllung der in jenem Artikel genannten Bedingungen,

Artikel 4 c)

eine Zulassung zur Übernahme gemäß Artikel 11,

Artikel 4 d)

eine Anerkennung gemäß Artikel 12.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung